Vereinsprofil:
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Ehrenamtliche Mitarbeiter-/innen, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die JuLeiCa beantragen:
- wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind
- dauerhaft bei einem Träger der Jugendarbeit tätig sein
- die Teilnahme an einer den Richtlinien (Qualifizierung) entsprechenden Ausbildung
nachweisen können.
Diese praktische und theoretische Qualifizierung wird erlangt mit:
- Jugendgruppenleiterschulung mit vorgegebenen Seminarinhalten
und mindestens 40 Unterrichtsstunden
- einem „1. Hilfe Kurs“ durchgeführt von einem lizenzierten Träger
Ausbildung zu Jugend-Gruppen-Betreuer seit dem Jahr 2000.
Angebote von Grundseminar und verschiedenen Fachseminaren (jährlich wiederkehrend).
Beim Besuch aller angebotenen Seminaren ist die Voraussetzung zum Erwerb der "JuLeiCa-NRW" gegeben.
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